Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was deutsche Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland eine gesetzliche Neuerung in Kraft, die weitreichende Folgen für viele Unternehmen haben wird: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz verpflichtet eine Vielzahl von Herstellern, Händlern und Dienstleistern, ihre Produkte und insbesondere ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Welche Fristen gelten, welche Anforderungen müssen erfüllt werden und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? Dieser Artikel liefert Ihnen alle entscheidenden Informationen, um sich rechtzeitig vorzubereiten.

Was Sie in diesem Artikel erfahren

  • Grundlagen des BFSG: Wir erklären, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist und welches Ziel es verfolgt.
  • Betroffene Unternehmen und Produkte: Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen direkt vom Gesetz betroffen ist und welche Ihrer Produkte oder Dienstleistungen angepasst werden müssen.
  • Konkrete Anforderungen: Wir erläutern die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit, insbesondere für Websites und Online-Shops, basierend auf international anerkannten Standards.
  • Wichtige Fristen und Übergangsregelungen: Erfahren Sie, welche Deadlines Sie unbedingt einhalten müssen und welche Ausnahmen es gibt.
  • Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Wir zeigen auf, unter welchen Bedingungen kleine Unternehmen von den Regelungen ausgenommen sind.
  • Schritte zur Umsetzung: Erhalten Sie eine praktische Anleitung, wie Sie die Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen systematisch umsetzen können.
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Wir beleuchten die empfindlichen Strafen und rechtlichen Risiken, die bei Verstössen gegen das BFSG drohen.
  • Fazit: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und warum das BFSG auch eine Chance für Ihr Unternehmen darstellt.

Die Grundlagen: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als “European Accessibility Act” (EAA). Sein zentrales Anliegen ist es, die Barrierefreiheit von bestimmten Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher EU-weit zu vereinheitlichen und zu verbessern. Bisher galt die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland primär für öffentliche Stellen (gemäss der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0). Mit dem BFSG wird diese Verpflichtung nun auf grosse Teile der Privatwirtschaft ausgeweitet.

Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt nach dem Gesetz als barrierefrei, wenn sie “für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist”. Es geht also darum, Hürden abzubauen, die Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen an der Nutzung hindern könnten.

Wer ist vom BFSG betroffen? Ein Blick auf Branchen und Produkte

Das Gesetz betrifft grundsätzlich alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Importeure, Dienstleister), die ab dem 28. Juni 2025 Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) auf dem deutschen Markt bereitstellen. Der reine Business-to-Business-Sektor (B2B) ist grösstenteils ausgenommen.

Zu den betroffenen Produkten gehören unter anderem:

  • Computer und Betriebssysteme: Laptops, Tablets, Smartphones und deren Betriebssysteme.
  • Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten.
  • Telekommunikationsgeräte: Smartphones und andere Endgeräte.
  • Unterhaltungselektronik: Fernsehgeräte mit Internetzugang (Smart-TVs).
  • E-Book-Lesegeräte und die dazugehörigen E-Books.
  • Router.

Zu den betroffenen Dienstleistungen zählen insbesondere:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Dies betrifft fast alle Online-Shops und E-Commerce-Plattformen, die Verträge mit Verbrauchern schliessen.
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher.
  • Telekommunikationsdienste.
  • Dienstleistungen im Personenverkehr: Websites, Apps und Terminals zur Information und zum Ticketkauf.
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z. B. über Apps von Streaming-Anbietern).

Konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich stark an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), insbesondere dem Konformitätslevel AA. Die WCAG basiert auf vier fundamentalen Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.
    • Beispiele: Bereitstellung von Alternativtexten (Alt-Texten) für alle Bilder und Grafiken, damit Screenreader sie vorlesen können. Angebot von Untertiteln und Transkriptionen für Video- und Audioinhalte. Gewährleistung ausreichender Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.
  2. Bedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente und die Navigation müssen für jeden bedienbar sein.
    • Beispiele: Die gesamte Website oder App muss vollständig über die Tastatur steuerbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist. Es darf keine “Tastaturfallen” geben, aus denen Nutzer nicht mehr entkommen können. Genügend Zeit für die Durchführung von Aktionen bereitstellen (z. B. beim Ausfüllen von Formularen).
  3. Verständlichkeit: Die Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen klar und verständlich sein.
    • Beispiele: Verwendung einer klaren und einfachen Sprache. Eine konsistente und vorhersehbare Navigation und Struktur der Inhalte. Eindeutige Beschriftung von Formularfeldern und klare Fehlermeldungen bei falschen Eingaben.
  4. Robustheit: Inhalte müssen so robust sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschliesslich assistiver Technologien (wie Screenreadern), zuverlässig interpretiert werden können.
    • Beispiele: Verwendung von sauberem und standardkonformem HTML-Code. Korrekte Auszeichnung von Elementen wie Überschriften, Listen und Tabellen.

Zusätzlich zu diesen technischen Anforderungen müssen Unternehmen eine schriftliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website veröffentlichen und eine Feedback-Möglichkeit einrichten, über die Nutzer Barrieren melden können.

Fristen und wichtige Ausnahmen

Die wichtigste Deadline ist der 28. Juni 2025. Alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt kommen, müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen.

Für bereits bestehende Systeme gibt es Übergangsfristen:

  • Dienstleistungen, die auf Systemen basieren, die bereits vor dem Stichtag genutzt wurden, müssen bis zum 28. Juni 2030 angepasst werden.
  • Selbstbedienungsterminals, die bereits im Einsatz sind, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, längstens jedoch bis 2040, weiterbetrieben werden.

Wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen:

Eine zentrale Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen. Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Pflichten des BFSG ausgenommen, wenn sie:

  • weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen UND
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro aufweisen.

Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht für Unternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben. Ein kleines Unternehmen, das einen Online-Shop betreibt (Dienstleistung) und gleichzeitig eigene Produkte verkauft (Produkt), muss die Barrierefreiheit für die Produkte sicherstellen, könnte aber für die reine Dienstleistung des Shops unter die Ausnahme fallen. Diese Abgrenzung kann komplex sein und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Schritte zur erfolgreichen Umsetzung

Die Umstellung auf barrierefreie Angebote erfordert eine strategische Planung. Unternehmen sollten nicht bis zur letzten Minute warten.

  1. Analyse und Bestandsaufnahme: Führen Sie eine detaillierte Prüfung Ihrer Website, Ihres Online-Shops und anderer digitaler Angebote durch. Wo gibt es bereits Barrieren? Nutzen Sie dafür automatisierte Test-Tools und, noch wichtiger, führen Sie manuelle Tests durch (z.B. reine Tastaturbedienung).
  2. Mitarbeiter schulen: Sensibilisieren und schulen Sie Ihre Teams – von der Entwicklung über das Marketing bis zum Kundenservice. Barrierefreiheit muss als Querschnittsaufgabe im gesamten Unternehmen verstanden werden.
  3. Prozesse anpassen: Integrieren Sie die Anforderungen der Barrierefreiheit fest in Ihre Entwicklungs- und Designprozesse (“Accessibility by Design”). Bei jedem Relaunch, jedem neuen Feature und jedem neuen Inhalt muss Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden.
  4. Technische Umsetzung: Planen Sie die konkreten technischen Anpassungen. Dies kann die Überarbeitung von Templates, die Implementierung von ARIA-Attributen (Accessible Rich Internet Applications) und die Anpassung von Formularen umfassen.
  5. Dokumentation: Erstellen Sie die geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit und dokumentieren Sie Ihre Massnahmen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Was droht Unternehmen?

Die Missachtung des BFSG kann empfindliche Folgen haben. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Kontrolle zuständig und können verschiedene Massnahmen ergreifen:

  • Anordnung von Massnahmen: Die Behörde kann verlangen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung in Übereinstimmung mit dem Gesetz gebracht wird.
  • Vertriebsverbot: Im schlimmsten Fall kann die Behörde die weitere Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt untersagen oder dessen Rückruf anordnen.
  • Bussgelder: Verstösse können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wobei Bussgelder von bis zu 100’000 Euro möglich sind.
  • Zivilrechtliche Klagen: Wettbewerber können bei Verstössen auf Unterlassung klagen (Wettbewerbsrecht). Zudem haben anerkannte Behinderten- und Verbraucherschutzverbände ein Klagerecht.

Neben den direkten rechtlichen Konsequenzen droht auch ein erheblicher Imageschaden, wenn ein Unternehmen als nicht inklusiv wahrgenommen wird.

Fazit: Eine Pflicht und eine Chance

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt für viele deutsche Unternehmen zweifellos eine Herausforderung dar. Die Umsetzung erfordert Zeit, Ressourcen und Know-how. Der Stichtag am 28. Juni 2025 rückt unaufhaltsam näher, und Untätigkeit kann teuer werden.

Gleichzeitig bietet das BFSG aber auch eine enorme Chance. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal und ein handfester Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die ihre Angebote zugänglich gestalten,

  • erweitern ihren Kundenkreis um Millionen von Menschen mit dauerhaften oder temporären Einschränkungen,
  • verbessern die allgemeine Nutzerfreundlichkeit (Usability) für alle Kunden,
  • stärken ihr Markenimage als sozial verantwortliches und modernes Unternehmen,
  • profitieren von positiven SEO-Effekten, da viele Kriterien der Barrierefreiheit (z.B. saubere Struktur, Alt-Texte) auch von Suchmaschinen positiv bewertet werden.

Beginnen Sie deshalb jetzt mit der Analyse und Planung. Sehen Sie das BFSG nicht als lästige Pflicht, sondern als Investition in eine zukunftssichere, kundenfreundliche und inklusive digitale Präsenz.


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